Gutachten zur Novellierung des deutschen Transplantationsgesetzes

Mit diesem Gutachten wird sich die Stiftung in eine öffentliche Diskussion einbringen, die gegenwärtig nicht zuletzt bereits im Rahmen der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des Deutschen Bundestags sowie im Nationalen Ethikrat geführt wird.

Das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz, TPG) ist im wesentlichen am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten. Der rechtliche Rahmen stellt nur einen, jedoch einen wesentlichen Faktor in der Transplantationsmedizin dar, damit „wir es besser hinbekommen, dass Menschen, denen geholfen werden muss und denen wir helfen können, tatsächlich geholfen wird“ (so der Bundeskanzler am 23.9.2004 zum Thema Transplantation).

Mehrere Gründe sprechen dafür, über eine Änderung der Rahmenbedingungen der Deutschen Transplantationsmedizin nachzudenken und das Transplantationsgesetz zu novellieren. Zum einen ist die Entwicklung der Transplantationsmedizin seit 1997 nicht stehen geblieben. Zum anderen leistet das Gesetz nicht, was es versprochen hat, insbesondere mit Blick auf den sich weiter intensivierenden Organmangel.
Änderungsbedarf besteht hinsichtlich organisatorischer und finanzieller Aspekte sowie letztlich auch hinsichtlich der rechtlichen Konzeption der postmortalen Organspende. Auch für die Lebendorganspende gilt es, die rechtliche Ist-Situation zu überprüfen sowie nachhaltige Verbesserungen in mehreren Bereichen anzustreben.
Zudem geben Erfahrungen und überzeugende Konzepte der Gesetzgebung im Ausland (nicht zuletzt in der Schweiz) Anlass, über bessere Regelungen auch für Deutschland nachzudenken.

Die rechts- und gesundheitspolitische Diskussion über die Transplantationsmedizin ist in Bewegung.

Die folgenden Vorschläge wollen diese Diskussion voranbringen, wobei wir von der Diskussion bestimmter Fragen aus unterschiedlichen Gründen Abstand genommen haben.
Sie fassen Ergebnisse eines Gutachtens zusammen, das durch die Jürgen und Felicitas Grupe-Stiftung gefördert und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Akademie für Transplantationsmedizin e.V. von Herrn Dr. Thomas Gutmann (Juristisches Seminar der Ludwig-Maximilians-Universität München) erstellt wurde.
Wir beschränken uns im Folgenden auf die Nennung nur der wichtigsten Probleme, denen abzuhelfen das Parlament aufgerufen ist. Im Rahmen der anstehenden Gesetzesnovellierung sollte zudem über die Reparatur einer Reihe weiterer Konstruktionsfehler des Gesetzes nachgedacht werden.

Es bleibt schließlich noch darauf hinzuweisen, dass die Zukunft der deutschen Transplantationsmedizin und das Schicksal ihrer Patienten nicht zuletzt davon abhängen werden, ob die im Rahmen der Neuregelung der Krankenhausfinanzierung künftig zum Ansatz gebrachten Beträge für eine verantwortliche Durchführung der Transplantationsverfahren noch ausreichend und kostendeckend sein werden. Hieran ist gegenwärtig zu zweifeln.

Lesen Sie hier den vollständigen Text von J. Grupe nach