Die altruistische Lebendspende
Prof. Dr. Jochem Hoyer, Leiter des Transplantationszentrums an der Universität zu Lübeck hat sich mit der altruistischen Lebendspende auseinandergesetzt. Altruismus ist die Denk- und Handlungsweise die durch selbstlose Rücksichtnahme auf andere gekennzeichnet ist. Im folgenden Text plädiert er für die gesetzliche Ermöglichung der altruistischen Fremdspende, bei der Spender und Empfänger einer Lebendorgantransplantation nicht miteinander verwandt sind.
Die altruistische Lebendspende
von Jochem Hoyer
"Ich ermahne euch nun, liebe Brüder, durch die Barmherzigkeit Gottes, dass ihr eure Leiber
gebet zum Opfer, das da lebendig, heilig und Gott wohlgefällig sei. Das sei euer
vernünftiger Gottesdienst."
Römerbrief 12, Vers 1
Jede Handlung, die freiwillig und ohne Erwartung einer persönlichen Vorteilnahme und mit dem
Ziel, einem anderen zu helfen erfolgt, wird als altruistisch angesehen. Nur Spendenwillige,
auf die diese Vorgaben weitgehend zutreffen, kommen somit für eine solche Kategorisierung in
Frage, und zwar ungeachtet der Tatsache, ob sie in einem besonderen persönlichen Verhältnis
zum Empfänger stehen, oder ob dieser ihnen völlig fremd ist.
Die Idee der Lebendspende ist kein Kind unserer Zeit, denn schon in der Schöpfungsgeschichte
wird uns überliefert, wie Adam einen Teil seines Leibes spendet, um Eva zum Leben zu
verhelfen. Während es sich hier noch um eine mystische Metapher handelt, wurde sie am 23.
Dezember 1954 vom Mediziner Joseph Murray zur Realität erhoben, als er die erste
erfolgreiche Nierentransplantation zwischen zwei lebenden Menschen durchführte.
Rechtfertigung der Lebendspende
Wie schon oben erwähnt, fand die erste erfolgreiche Nierentransplantation in Boston zwischen
den eineiigen Zwillingen Richard und Ronald Harrick statt, und auch bei weiteren
erfolgreichen Versuchen handelte es sich vorwiegend um Transplantationen zwischen Lebenden.
Erst mit der Entdeckung der HLA-Antigene und ihrer ursächlichen Rolle bei Organabstoßungen
sowie der Entwicklung von effizienten Konservierungsverfahren, gewann die postmortale
Organspende zunehmend an Bedeutung. Vergessen wir aber nicht, dass unsere ganzen Erfahrungen,
auf denen die heutige, durchaus erfolgreiche Transplantation von Leichenorganen beruht, auf
diese Lebendtransplantationen zurückgehen. Die eigentliche Berechtigung erfährt die
Lebendspende aber aus folgenden Gründen.
Bessere Patienten- und Transplantatprognose
Die Prognose sowohl für Patienten- als auch für Organüberleben ist, sogar bei mangelnder
HLA-Kompatibilität, signifikant besser als bei der postmortalen Organspende. Die Daten
der United Network for Organ Sharing (UNOS) für die USA von 46.980 Leichen- und 15.227
Lebendspendern zeigen beispielsweise, dass nach ein bzw. fünf Jahren die Funktionsraten der
Transplantate von Lebendspendern, selbst mit schlechtester HLA-Kompatibilität
(4-6
Mismatches), 90% bzw. 75% betragen; bei der postmortalen Spende sind es nur 80% bzw. 57%. Noch deutlicher ist der Einfluß auf die Halbwertzeit der Transplantate. So funktioniert nach
15 Jahren noch die Hälfte der Transplantate von Lebendspendern, bei den Leichennieren
hingegen ist die Hälfte schon nach acht Jahren funktionslos. Aber selbst gegenüber einem
völlig kompatiblen Leichenorgan (0 Mismatches) ist das schlecht kompatible Organ vom
Lebendspender statistisch gesehen absolut gleichwertig. Diese Ergebnisse wurden u.a.
durch die Arbeitsgruppen aus Stockholm, Madison, sowie durch Eurotransplant bestätigt. Eine Erklärung dieser signifikant besseren Ergebnisse bei der Verwendung von
Lebendtransplantaten wäre ansatzweise durch folgende Besonderheiten denkbar:
- absolut gesunder Spender
- gute Organqualität
- keine bis extrem kurze Ischämie- und Konservierungszeit
- sofortige Funktionsaufnahme und daher
- gute Überwachungsmöglichkeit der Transplantatfunktion
- Transplantation zum optimalen Zeitpunkt für Spender, Empfänger und Operations-Team
- präoperative Immunmodulation
- Vermeidung einer zunehmenden Morbidität durch lange Wartezeiten
Einige Beobachtungen lassen sich hierdurch aber nicht zufriedenstellend erklären: Warum
haben beispielsweise Transplantationen zwischen absolut inkompatiblen Nichtverwandten eine
bessere Langzeitprognose als 1-Haplotyp-identische Geschwister? Hier spielen vielleicht
Faktoren auf der psychischen und spirituellen Ebene eine noch nicht einzuschätzende Rolle.
Bei der anonymen Lebendspende könnte auf Grund der computergestützten Zuteilung der Organe
nach Gewebemerkmalen vielleicht sogar eine noch bessere Überlebensrate erzielt werden.
Geringes Risiko für den Spender
Die Risiken für den Lebendspender sind bei entsprechender medizinischer Evaluierung und chirurgischer oder urologischer Fachkompetenz äußerst gering. Das Mortalitätsrisiko wird weitgehend übereinstimmend mit 0,03% angegeben und liegt damit deutlich unter dem Risiko einer krankheitsbedingten Nierenentnahme (1%). Operationsbedingte schwere Komplikationen werden im Durchschnitt mit 3%, leichte Komplikationen mit 16% angegeben. Spätfolgen, wie z.B. Bluthochdruck, vermehrte Proteinurie oder Einschränkung der Nierenleistung werden zwar unterschiedlich bewertet, erreichen aber niemals einen statistisch signifikanten Unterschied zur zweinierigen Normalbevölkerung. Ebenso wird das Risiko des Einnierigen, selbst einmal dialysepflichtig zu werden, nicht signifikant größer eingeschätzt. Eine gute Risikoabwägung ermöglichen die Arbeiten aus Norwegen, Schweden, Kanada und den USA. Die kanadische Studie zeigt an 27 Kindern, denen krankheitsbedingt eine Niere entfernt werden musste, dass diese auch nach einem Zeitraum von bis zu 33 Jahren keine pathologischen Konsequenzen aus ihrer Einnierigkeit aufwiesen. Ein Vergleich von 57 Nierenspendern mit ihren nichtspendenden zweinierigen Geschwistern konnte 20 Jahre nach der Organspende beweisen, dass keine signifikanten Unterschiede bezüglich Bluthochdruck, Proteinurie oder Nierenleistung auftraten. Eine schwedische Analyse von 430 Lebendspendern zeigte sogar, dass diese im Vergleich zur Normalbevölkerung eine signifikant längere Lebenserwartung aufwiesen.
Gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte
Die postmortale Organspende wird den tatsächlichen Bedarf in unserem Land wahrscheinlich
niemals decken können. Derzeit stehen ca. 2.100 durchgeführten Transplantationen 8.500 auf
der Liste von Eurotransplant gemeldeten und wartenden Dialysepatienten gegenüber.
Darüberhinaus kommen jährlich etwa 3.000 weitere Patienten hinzu, die entweder neu erkrankt
sind oder nach stattgehabter Transplantation ihr Transplantat verloren haben. Somit werden
die Wartelisten weiter ansteigen und parallel dazu die Dialysekosten. Hätten wir
andererseits z.B. seit 1989 den Anteil der Lebendspende an amerikanische oder skandinavische
Verhältnisse (30%) heranführen können, so wäre es bis heute zu keinem weiteren Ansteigen der
Warteliste gekommen, es wäre 4.354 Dialysepatienten ein neues Leben geschenkt worden, und es
wäre uns möglich gewesen, ca. 1,1 Milliarden DM an Dialysekosten einzusparen. Unter der
Annahme einer derzeitigen mittleren Wartezeit von vier Jahren (Dialysebeginn bis
Transplantation) und der Berücksichtigung einer deutlich kürzeren Halbwertzeit des
Transplantates von einem Verstorbenen, könnten theoretisch durch jede rechtzeitige
Lebendspende (Dialysebeginn = Transplantation) 560.000 DM eingespart werden.
Der Hippokratische Eid als Gegenargument
Es ist auf Grund des Gesagten verständlich, dass viele Länder der Lebendspende in ihren
Transplantationsprogrammen einen mehr oder weniger umfangreichen Platz einräumen. Umso
erstaunlicher mag es daher erscheinen, dass sich die deutsche Transplantationsmedizin der
Lebendspende nicht so recht öffnen wollte, ja sie teilweise sogar vehement ablehnt. Als
Begründung wird vielfach der Hippokratische Eid angeführt, dessen Forderung nach Vermeidung
jeglichen ärztlichen Handelns zum Schaden eines Menschen (Primum nihil nocere) 330 v.Chr.
niedergeschrieben wurde. Vertreter der operativen Zunft, die sich dieser Argumentationshilfe
bedienen, übersehen hierbei aber geflissentlich, dass die Verfasser dieses Kodexes aber
ebenso das Schneiden als Therapiemethode ablehnen. Dass diese Forderung nach
Schadensvermeidung zur Zeit eines Hippokrates absolut berechtigt war, wird jedem
einleuchten, wenn er sich die chirurgischen Instrumente vor Augen führt, die zur damaligen
Zeit verfügbar waren. Auch hatte man keine, bestenfalls ungenügende Vorstellungen von der
menschlichen Anatomie und den physiologischen bzw. pathologischen Funktionsabläufen im
menschlichen Organismus, ganz zu schweigen von der Tatsache, dass Asepsis, Narkose,
Blutersatz, Infektionsprophylaxe und Intensivmedizin unbekannt waren. Jede Verletzung der
körperlichen Integrität war folglich mit einem überaus hohen Mortalitätsrisiko und fast
unvermeidlichen schweren Komplikationen verbunden.
Obwohl alle diese Mängel in geradezu perfekter Weise bis heute beseitigt wurden, wird auch
weiterhin mit der Hippokratischen Aussage argumentiert.
Ethischer Utilitarismus und Hippokratisches Prinzip
Wenn von einer Bewahrung vor willkürlichem Schaden gesprochen wird, ist hiermit wohl
zweifelsfrei die Gesundheit des Betroffenen gemeint. Legen wir nun dem Begriff Gesundheit die Definition der World Health Organisation (WHO) zugrunde, so handelt es sich hierbei um
den Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Die
körperliche Integrität ist demnach nur ein Teilaspekt. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch
das Ausmaß an Zufriedenheit auf den übrigen Ebenen. Wie kann man nun unter diesem
Blickwinkel der Lebendspende das Wort aussprechen und trotzdem der Hippokratischen Forderung
gerecht werden?
Mit Hilfe des englischen Sozialphilosophen Jeremy Bentham und seiner Forderung, die
Erlangung des größtmöglichen Nutzens und Glückes für die größtmögliche Anzahl an Menschen
zur Maxime jeglichen Handelns zu erheben, haben wir hierzu eine gute Möglichkeit. Ersetzen
wir nämlich "Nutzen und Glück" durch "Gesundheit", dann gelingt es uns in der Tat,
körperliches, geistiges, seelisches und soziales Wohlbefinden zu vermehren. Durch die
Lebendspende erfährt der Empfänger eine erhebliche Verbesserung seines körperlichen,
geistigen und seelischen Zustandes, und da er wieder am Arbeitsleben teilnehmen kann, erhöht
er seinen sozialen Wert. Das direkte Umfeld, wie z.B. die Familie, profitiert durch die
Gesundung auf der seelischen und sozialen Ebene. Für die Gesellschaft ist jede Lebendspende
eine spürbare finanzielle Entlastung (siehe oben). Der Spender selbst erfährt durch die
Verwirklichung einer durch ihn selbst als positiv empfundenen Tat und die Resonanz von
Patient und Angehörigen hierauf nachweislich eine außerordentliche Aufwertung seines
Selbstwertgefühls und seiner inneren Zufriedenheit. Für ihn tritt die kurzfristige
körperliche Beeinträchtigung durch den operativen Eingriff weit hinter den oben
geschilderten Erfahrungen zurück. So wird durch eine Lebendspende das Maß an Gesundheit
insgesamt derart gesteigert, dass die Verletzung der Hippokratischen Forderung fast
gegenstandslos wird.
Vielleicht sei an dieser Stelle auch der Hinweis auf einige gängige und weitgehend
akzeptierte Behandlungsmethoden der kosmetischen Chirurgie gestattet, wo sich ebenfalls
gesunde Menschen einem operativen Eingriff unterziehen, der nicht unbedingt zur Erhaltung
ihrer Gesundheit oder der eines anderen Menschen dient. Erstaunlicherweise hat hier noch
kein Kollege Hippokrates zitiert.
Freiwilligkeit und Motivation zur Lebendspende
Das Maß an Freiwilligkeit ist beim altruistischen Fremdspender zweifelsfrei am größten. Er
ist frei von jeglichen Zwängen, denn von ihm erwartet niemand eine Organspende. Demgegenüber
stehen die Mitmenschen, die dem Kranken eng verbunden sind, im Blickfeld eines jeden
Betrachters, der mit den Hintergrundinformationen vertraut ist - insbesondere, da die
Lebendspende das Leiden erheblich verkürzen kann und sie zusätzlich noch die besseren
Ergebnisse garantiert. Familie, Freundes- und Bekanntenkreis und letztlich der Kranke selbst
können ungewollt einen unterschwelligen Impuls vermitteln, der als ständiger innerer Druck
gegenwärtig ist. Sich trotzdem dieser fast schon "moralischen Verpflichtung" zu entziehen
und die innere Entscheidungsfreiheit zu bewahren, ist in vielen Fällen für einen
potentiellen Spender nicht einfach. Eine auf absoluter Freiwilligkeit beruhende Entscheidung
ist daher sehr spekulativ.
Auch hinsichtlich der Motivation zur Spende lassen sich Unterschiede aufzeigen. Den
Fremdspender treibt der starke Wunsch, einem Mitmenschen aus der Not zu helfen. Er kennt
nicht die Zielperson seiner Spende und hegt demzufolge keinerlei Erwartungen. Seine
Motivation kann Ausdruck einer konsequent gelebten christlichen Nächstenliebe sein, die in
einem tiefen religiösen Glauben wurzelt - für ihn sind alle Mitmenschen "Brüder" oder
"Schwestern" - oder sie ist in einem ungewöhnlich ausgeprägten Gefühl einer sozialen
Mitverantwortung zu sehen, das er sich auf Grund seiner eigenen Lebenserfahrungen und
Wertmaßstäbe angeeignet hat. Unter der Voraussetzung, dass psychopathologische Hintergründe
(z.B. überzogenes Helfersyndrom, neurotische Schuldgefühle usw.) durch eine fachkompetente,
subtile psychologische Evaluierung ausgeschlossen werden, ist die Motivation des
Fremdspenders stets moralisch unanfechtbar. Die Motivation eines nahestehenden Spenders
hingegen kann durchaus in Zusammenhang mit Erwartungen stehen, die sich möglicherweise durch
eine erfolgreiche Transplantation erfüllen lassen. So möchte eine Ehefrau vielleicht die
befriedigende Beziehung wiederherstellen, wie sie zu der Zeit bestand, als ihr Partner noch
gesund war. Eine andere möchte etwa ihren Partner durch ihre Spende fester an sich binden
oder eine sich anbahnende Trennung verhindern. In beiden Fällen basiert die Hoffnung auf
Erfüllung der Erwartungen auf einer möglichst lebenslangen Dankbarkeit des Beschenkten.
Innerhalb einer Familie kann der Wunsch nach einer Beendigung der ständigen Belastung durch
den Kranken, sowohl in emotionaler als auch in wirtschaftlicher Hinsicht, zu einer starken
und zweckgerichteten Motivation werden.
Wenn wir Freiwilligkeit und die Motivation als die wesentlichen Kriterien zur Beurteilung
der Akzeptanz einer Lebendspende ansehen, dann erfüllt letztlich nur der altruistische
Fremdspender uneingeschränkt diese Bedingungen.
Die Lebendspende in der Gesetzgebung
Das neue Transplantationsgesetz gestattet nur die Lebendspende zwischen genetisch oder emotional Verwandten. Eine Fremdspende, wie sie beispielsweise das norwegische Gesetz oder die Schweizer Richtlinien zulassen, ist in Deutschland untersagt. Wie bereits zuvor erläutert, zeichnet sich nur die Fremdspende sowohl durch eine absolute Freiwilligkeit, als auch durch ein Höchstmaß an Nächstenliebe aus. Daher ist die Entscheidung der bundesdeutschen Gesetzgebung nur schwerlich nachzuvollziehen. Es stellt sich hier die Frage: Kann eine altruistische Fremdspende per Gesetz verboten werden? Ich denke nicht, es sei denn, das Grundgesetz wird abgeändert. Denn dieses garantiert in Artikel 2 und 4 die persönliche Freiheit, sowie die Freiheit des Glaubens, Gewissens und Bekenntnisses. Darüberhinaus hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 1979 folgendes festgestellt: "Die Bestimmung über seine leiblich-seelische Integrität gehört zum ureigensten Bereich der Persönlichkeit des Menschen. In diesem Bereich ist er aus der Sicht des Grundgesetzes frei, seine Maßstäbe zu wählen und nach ihnen zu leben und zu entscheiden." Dies gibt jedem Menschen das Recht, einem kranken Mitmenschen durch eine Lebendspende zu helfen. Eine Einschränkung dieser verfassungsrechtlichen Garantien wäre nur denkbar, falls ein sittenwidriges Verhalten vorliegt oder aber der Staat sich auf seine Schutzpflicht für die Gesundheit seiner Bürger beruft. Sittenwidrigkeit liegt z.B. vor, wenn ein Lebendspender sich durch die Spende persönliche, und hier vor allem materielle Vorteile verschafft, also ein verdeckter Organhandel vorliegt. Dieser Gefahr ist aber durch die Gewährleistung einer anonymen und nach objektiven Kriterien vorgenommenen Organzuteilung durch die hierfür zuständigen Institutionen (Eurotransplant) sicher vorzubeugen. Sollte sich der Staat hingegen auf seine Schutzpflicht berufen, dann darf er zunächst die Lebendspende per se nicht zulassen und müsste darüberhinaus unverzüglich den Konsum von Nikotin und Alkohol unter Strafe stellen, denn im Gegensatz zum Lebendspender haben Raucher und Alkoholiker ein statistisch signifikant höheres Risiko, an den Folgen dieser Lebensgewohnheiten zu erkranken oder zu versterben.