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Die Jürgen und Felicitas Grupe-Stiftung hat ein rechtwissenschaftliches und medizin-ethisches Gutachten zur Frage einer Novellierung des deutschen Transplantationsgesetzes gefördert. Dieses Gutachten wurde in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Akademie für Transplantationsmedizin e.V. von Dr. Thomas Gutmann (Universität München, nunmehr Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Medizinrecht an der Universität Münster) erstellt.
Es ist erschienen unter dem Titel:
Für ein neues Transplatationsgesetz. Eine Bestandsaufnahme des Novelierungsbedarfs im Recht der Transplantationsmedizin. Berlin/New York: Springer (Schriftenreihe Medizinrecht) 2006.
Eine Revision des Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen vom
5. November 1997 scheint aus mehreren Gründen vonnöten. Im Vordergrund steht der Umstand, dass das Gesetz insbesondere mit Blick auf den sich weiter intensivierenden Mangel an Organen nicht leistet, was es versprochen hat und deshalb über eine Änderung der Rahmenbedingungen der Deutschen Transplantationsmedizin nachgedacht werden muss. Hierbei ist klar, dass der rechtliche Rahmen der Transplantationsmedizin nur ein, jedoch ein wesentliches Faktor dafür ist, dass „wir es besser hinbekommen, dass Menschen, denen geholfen werden muss und denen wir helfen können, tatsächlich geholfen wird“ (so der Bundeskanzler am 23.9.2004 zum Thema Transplantation).
Änderungsbedarf besteht insoweit hinsichtlich der Organisation, der Finanzierung sowie letztlich auch der rechtlichen Konzeption der postmortalen Organspende. Im Bereich der Lebendorganspende haben sich einige gesetzliche Restriktionen als unangemessen herausgestellt; zugleich sollten prozedurale Vorkehrungen zum Schutz von Spender und Empfänger (wie u.a. die Tätigkeit der sog. Lebendspendekommissionen) und der Versicherungsschutz für Lebendorganspender nachhaltig verbessert werden. Sieben Jahre juristischer Analyse des Gesetzes haben zudem gezeigt, dass Teile des Gesetzes, nicht zuletzt auch hinsichtlich der Vorschriften für die Verteilung des knappen, aber lebenswichtigen Gutes Organe, entweder mit verfassungsrechtlichen Vorgaben kollidieren oder - wie etwa die Formulierung des wichtigen Verbotes des Organhandels - unklar bzw. handwerklich missglückt sind und aus diesem Grund nachgebessert werden müssen. Zudem geben Erfahrungen und überzeugende Konzepte der Gesetzgebung im Ausland (wie etwa in der Schweiz) Anlass, über bessere Regelungen auch für Deutschland nachzudenken.